Stevia wird auch Süßkraut oder Honigblatt genannt.
Die Bestandteile der Stevia sind bis zu 300 mal süßer als herkömmlicher Zucker.
In Deutschland darf es nicht als Lebensmittel verkauft werden. Darauf weisen wir noch einmal hin.
Als Badezusatz kommt es in den Handel und wird auch so deklariert.



